16 10 04 Entsorgung von wässrigen Konzentraten mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

Wässrige flüssige anorganische Konzentrate können i.d.R. in der chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage der SABD entsorgt werden. Unsere Anlage verfügt über eine entsprechende BImSch-Genehmigung und ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.
Zur Behandlung verwenden wir Verfahren wie Entgiftung, Reduktion, Neutralisation und Fällung mit dem Ziel der Verwertung oder der umweltverträglichen Beseitigung.

Abfallschlüssel AVV 16 10 04* (161004)

Spülwasser, Abwasser