Annahmebedingungen für die chemisch-physikalische Behandlung von Abfällen in der CPB der Sala Abfallbehandlung und Dienstleistungen GmbH
Angenommen werden nur die nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle, die im Annahmekatalog aufgeführt sind. Die Annahme der Abfälle erfolgt vorbehaltlich freier Anlagenkapazitäten.
Die Übernahme erfolgt bei Anlieferung durch den Abfallerzeuger oder dessen Beauftragten
nach Vorliegen behördlich genehmigter Einzel-/ Sammelentsorgungsnachweise in Verbindung mit dem Begleitschein/ Übernahmeschein
nach der erklärten Zustimmung des Anlagenbetreibers zum Anlieferungstermin. Der Termin sollte 48 Stunden vorher per Fax oder E-Mail avisiert werden.
Mit Übergabe der unterzeichneten Begleit-/Übernahmescheine zu den Einzel-/Sammelentsorgungsnachweisen (Entsorgungsvertrag) wird die SABD ausdrücklich mit der gesetzeskonformen Beseitigung / Verwertung der durch die Entsorgungsverträge beschriebenen Abfälle zu den im einzelnen festgelegten Konditionen beauftragt. Einer gesonderten Auftragserteilung bedarf es nicht.
Die Verpackung und Kennzeichnung des Abfalls müssen der GGVS/ADR entsprechen. Begleitschein Nr. und Anlieferungsdatum müssen auf dem Gebinde vermerkt sein.
Der Abfallerzeuger hat den Anlagenbetreiber vor der Anlieferung darüber zu informieren, wenn die anzuliefernden Abfälle in ihrer Zusammensetzung von der im Entsorgungsnachweis enthaltenen Beschreibung abweichen.
Bei Anlieferung des Abfalls erfolgt eine Identifikationskontrolle. Außerdem wird eine Rückstellprobe genommen. Sollte anhand der Identifikationskontrolle festgestellt werden, daß gegenüber der Deklaration erhöhte Inhaltsstoffe vorhanden sind, werden dadurch bedingte Entsorgungsmehrkosten dem Abfallerzeuger in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Abfallerzeugers wird die Rückstellprobe geteilt und ihm zur Hälfte übergeben.
Grundsätzlich kann der Anlagenbetreiber bei Nichtübereinstimmung von Deklarations- und Identifikationsanalyse die Annahme verweigern. Das gilt insbesondere bei der Feststellung von AOX, Perchlorat, PFOS, LHKW und org. Komplexbildnern (z. B. EDTA, NTA u. ä.), sofern diese Stoffe nicht Bestandteil der Deklarationsanalyse waren.
Der Abfallerzeuger erkennt die vom Anlagenbetreiber ermittelten Analysenergebnisse und Gewichte an.
Der Abfallerzeuger hat den gesamten Schaden, der dem Anlagenbetreiber auf Grund unterbliebener und unvollständiger Angaben über Fremdstoffanteile im Abfall entsteht, zu ersetzen.
Der angelieferte Abfall bleibt bis zur Bezahlung der Rechnung Eigentum des Abfallerzeugers.
Jede Verunreinigung des Werkgeländes ist zu vermeiden und im Falle des Eintritts vom Verursacher unverzüglich in Absprache mit dem Anlagenbetreiber zu beseitigen.
Annahmekatalog
04 01 04 chromhaltige Gerbereibrühe
04 01 05 chromfreie Gerbereibrühe
04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure
06 01 02* Salzsäure
06 01 03* Flusssäure
06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure
06 01 05* Salpetersäure und salpetrige Säure
06 01 06* andere Säuren
06 01 99* Abfälle a. n. g.
06 02 03* Ammoniumhydroxid
06 02 04* Natrium- und Kaliumhydroxid
06 02 05* andere Basen
06 02 99 Abfälle a. n. g.
06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen 06 04 05* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle
06 05 02* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 07 04* Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure (z.B. Kontaktsäure - anorganisch)
07 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 01 99 Abfälle a. n. g. (nur Oxalsäure)
07 02 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 03 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 04 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 05 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 06 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
07 07 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
08 01 21* Farb- oder Lackentfernerabfälle (anorganisch)
08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
10 01 09* Schwefelsäure
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
11 01 05* saure Beizlösungen
11 01 06* Säuren a. n. g.
11 01 07* alkalische Beizlösungen
11 01 08* Phosphatierschlämme
11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 14 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
11 01 15* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 99 Abfälle a. n. g.
11 03 01* cyanidhaltige Abfälle
12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen (mit maximal 0,1 Ma% Mineralkohlenwasserstoffe und anorganische, gefährliche Stoffe enthaltend)
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (nur anorganisch)
16 02 13* gefährliche Bauteile 22) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen (z. B. Pumpen, Schieber, Rohrleitungen)
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen (z. B. Pumpen, Schieber, Rohrleitungen)
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile (anorganisch)
16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
16 07 99 Abfälle a. n. g. (anorganisch)
16 09 01* Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 09 02* Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03* Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g. (anorganisch)
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen (anorganisch)
16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen (anorganisch)
18 01 06* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (anorganisch)
18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen (anorganisch)
18 02 05* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (anorganisch)
18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen (anorganisch)
19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält (anorganisch)
19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt (anorganisch)
19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 13* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen (anorganisch)